Reklamation: Das Freibad wurde kurzfristig z.B. wg. Schlechtwetter geschlossen. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung meines Eintrittsgeldes?

Nein, Sie haben keinen Anspruch auf Rückerstattung Ihres Eintrittsgeldes. Sorry, aber das haben wir eindeutig in unserer Haus-und Badeordnung geregelt. Diese Regelung unter §3 Öffnungszeiten, Preise (3) erkennen Sie mit Abschluss des Kaufvertrages an:

„Es bleibt der BBF vorbehalten, die Benutzung des Bades oder Teile davon einzuschränken. Bei extremen Witterungsereignissen (z.B. Gewitter) sind Freibecken und Freigelände zu verlassen. Eine Rückerstattung oder Ermäßigung des Eintrittsgeldes ist in diesen Fällen ausgeschlossen.“

Wir empfehlen Ihnen daher vor dem Besuch unserer Freibäder die Wetterprognosen zu prüfen und sorgfältig Ihre Entscheidung für einen Besuch bzw. Ticketkauf abzuwägen.