Pandemie: Wo sollte der Mund-Nasen-Schutz im Schwimmbad getragen werden?
Ab Samstag, den 02. April 2022, entfallen die pandemischen Nachweispflichten. Für Ihren sicheren Aufenthalt bei uns empfehlen wir Ihnen allerdings unsere Schutzregeln für Ihre Beachtung. Dazu gehört auch die Empfehlung im Kassenbereich bis zur Umkleide und in den Sanitäranlagen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Zudem auch in den Warteschlangen vor den Gastronomien und generell überall dort, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann.
Bitte beachten Sie dazu auch unsere ausgeschilderten Hygieneregeln.